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   KG, 01.12.1987 - 4 U 1122/87   

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https://dejure.org/1987,4565
KG, 01.12.1987 - 4 U 1122/87 (https://dejure.org/1987,4565)
KG, Entscheidung vom 01.12.1987 - 4 U 1122/87 (https://dejure.org/1987,4565)
KG, Entscheidung vom 01. Dezember 1987 - 4 U 1122/87 (https://dejure.org/1987,4565)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Mit einer Stufenklage verbundene Klage auf Herausgabe; Vertretung durch einen Gebrechlichkeitspfleger; Vergütung des Gebrechlichkeitspflegers; Verstoß gegen Treu und Glauben durch Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1214
  • NJW-RR 1989, 384 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.11.1970 - VIII ZR 101/69

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts -

    Auszug aus KG, 01.12.1987 - 4 U 1122/87
    Es ist insbesondere nicht deshalb zu verneinen, weil der Beklagte einen (fälligen) Gegenanspruch erst erlangt hat, nachdem er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtung zur Herausgabe der Sicherungskarte bereits in Verzug befunden hatte (vgl. BGH NJW 1971, 421 unter III).
  • BGH, 29.11.1956 - III ZR 4/56

    Streitwert für Aussetzungsantrag

    Auszug aus KG, 01.12.1987 - 4 U 1122/87
    Bei teilbarem Streitgegenstand hängt die Zulässigkeit der Berufung hinsichtlich jedes der Anspruchsteile von einer auf ihn bezüglichen Begründung ab (BGH NJW 1957, 424, 425 unter 2; WM 1977, 941), mag sich die Begründung auch nicht mit jedem der dem Berufungsführer nachteilig beurteilten Streitpunkte befassen müssen (BGH NJW 1984, 177, 178 unter I 2 a).
  • BGH, 23.05.1977 - II ZR 66/77

    Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift - Kurze Zusammenfassung des

    Auszug aus KG, 01.12.1987 - 4 U 1122/87
    Bei teilbarem Streitgegenstand hängt die Zulässigkeit der Berufung hinsichtlich jedes der Anspruchsteile von einer auf ihn bezüglichen Begründung ab (BGH NJW 1957, 424, 425 unter 2; WM 1977, 941), mag sich die Begründung auch nicht mit jedem der dem Berufungsführer nachteilig beurteilten Streitpunkte befassen müssen (BGH NJW 1984, 177, 178 unter I 2 a).
  • BGH, 05.10.1983 - VIII ZR 224/82

    Prüfung des Grunds des Anspruchs durch das Berufungsgericht - Begründung der

    Auszug aus KG, 01.12.1987 - 4 U 1122/87
    Bei teilbarem Streitgegenstand hängt die Zulässigkeit der Berufung hinsichtlich jedes der Anspruchsteile von einer auf ihn bezüglichen Begründung ab (BGH NJW 1957, 424, 425 unter 2; WM 1977, 941), mag sich die Begründung auch nicht mit jedem der dem Berufungsführer nachteilig beurteilten Streitpunkte befassen müssen (BGH NJW 1984, 177, 178 unter I 2 a).
  • RG, 17.01.1930 - III 160/29

    Ist der Beschluß, durch den das Vormundschaftsgericht dem Pfleger eine Vergütung

    Auszug aus KG, 01.12.1987 - 4 U 1122/87
    Ein Vergütungsanspruch des Pflegers entsteht demgemäß nur und erst, wenn das Vormundschaftsgericht eine entsprechende Entscheidung zugunsten des Pflegers getroffen hat (RGZ 127, 103, 106; BGH NJW 1975, 210, 211 unter V).
  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Dagegen bleibt ein Interesse des Beklagten, die vom Kläger erstrebte und mit der Auskunftsklage vorbereitete Durchsetzung des Leistungsanspruchs zu verhindern oder zu erschweren, bei der Bewertung außer Betracht (Urteil vom 20. Juni 1991 - I ZR 13/90 - BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 17; Beschluß vom 10. Juni 1991 - II ZR 66/91 - BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 11; Urteil vom 14. Juni 1993 - III ZR 48/92 - BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 21; Urteil vom 11. Dezember 1991 - IV ZR 49/91 - BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 16; Urteil vom 10. Februar 1994 - VII ZR 77/93 - BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 24; Urteil vom 27. November 1991 - VIII ZR 37/91 - BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 19 und § 3 Rechtsmittelinteresse 13; Beschluß vom 8. Oktober 1991 - XI ZB 5/91 - BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 20; Beschluß vom 24. März 1993 - XII ZB 6/93 - BGHR ZPO § 3 - Rechtsmittelinteresse 21 und die im Vorlagebeschluß aaO. angeführten weiteren Nachweise; a.A. Kammergericht NJW-RR 1988, 1214 f., OLG Saarbrücken JB 1985, 1238; zum Schrifttum vgl. die Hinweise im Vorlagebeschluß aaO.).
  • BGH, 11.07.1994 - II ZB 13/93

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Soweit sich den Veröffentlichungen entnehmen läßt, haben nur das Kammergericht (NJW-RR 1988, 1214 f., mit eingehender Begründung) und das Oberlandesgericht Saarbrücken (JB 1985, 1238, ohne Auseinandersetzung mit der h.M.) abweichend entschieden.

    Zieht man dies in Betracht, so muß der Zugang zu diesen weiteren Prüfungsinstanzen, soweit der Streitgegenstand sich nicht - durch Teilobsiegen, partielle Nichtweiterverfolgung des Klage- oder Klageabweisungsantrags und dergleichen - geändert hat, für beide Parteien gleich möglich sein (so zutreffend BVerwG Rpfleger 1989, 129; KG NJW-RR 1988, 1214, 1215).

  • BGH, 17.12.1990 - II ZR 89/90

    Streitwert bei Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts

    An dieser Rechtsprechung, der sich im übrigen auch andere Gerichte (OLG Düsseldorf, FamRZ 1987, 172, 173; OLG Zweibrücken, FamRZ 1987, 393; a.A. OLG Saarbrücken, JurBüro 1985, 1238; KG, NJW-RR 1988, 1214, 1215) sowie das Schrifttum (Schneider, Streitwertkommentar 8. Aufl. Rdn. 550 ff., insbes. 557; ders. Anm. z. EzFamR ZPO § 3 Nr. 3 S. 17 ff.; Hillach/Rohs, Handbuch des Streitwerts in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten 7. Aufl., S. 124 f.; Zöller/Schneider, ZPO 16. Aufl. § 3 Rdn. 16 Stichwort: Auskunft; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 48. Aufl. Anh. § 3 Stichwort: Auskunft) angeschlossen haben, ist entgegen der Ansicht der Revision festzuhalten.
  • BGH, 21.02.1994 - II ZB 13/93
    Soweit sich den Veröffentlichungen entnehmen läßt, haben nur das KG (NJW-RR 1988, 1214 f., mit eingehender Begr.) und das OLG Saarbrücken (JB 1985, 1238, ohne Auseinandersetzung mit der h. M.) abweichend entschieden.
  • BGH, 11.12.1991 - IV ZR 49/91

    Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs - Anspruch auf Provisionszahlungen

    Das bewußt abweichende Urteil des Kammergerichts vom 1.12.1987 (NJW-RR 1988, 1214) stellt - wie die Revision - zu Unrecht auf den Streitgegenstand erster Instanz und nicht auf die Beschwer des zur Auskunft Verurteilten ab.
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